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Aus aktuellem Anlass. Wichtige Punkte und Ablauf von einer Nahfeldmessung bei einer Polizeikontrolle nach EG Richtlinie 70 / 157 EWG. Vorbereitung • Prüfer muss Umgebungsgeräusch messen und protokollieren ( Liegt dieser weniger als 10dB (A) unter dem späteren Meßwert = Messung ungültig ) Es muss ein geeichtes Meßinstrument verwendet werden Umgebung • Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein. Aufstellung • Meßgerät muss in Höhe der Auspuffmündung mindestens 20 cm über dem Boden im Abstand von 50 cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung aufgestellt werden. (Winkel von 45° = wenn der Auspuff auf 6 Uhr zeigt, muss das Meßgerät mittig zwischen 4 und 5 Uhr stehen.) Richtwerte • Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl gemessen ( Fahrzeugschein P.2/P.4 ) • Motorräder mit einer Nenndrehzahl bis 5000/min werden bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen ( Fahrzeugschein P.2/P.4 ) Durchführung der Messung • Drehzahl wird konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen • Es müssen mindestens 3 Messungen ausgeführt werden • Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen die nicht mehr als 2 dB(A) voneinander abweichen ! ( 1. Messung+2.Messung+3.Messung / 3 ) • Kein Drehzahlmesser am Motorrad: muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen ! • Für Motorräder mit Baujahr vor dem 07.11.1980 gilt: Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel: eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal. Ergebnis • Die Polizei verwendet normal eine Meßtoleranz von 5 dB(A) <-- das ist aber nicht garantiert ! Meßergebnis abzüglich 5 dB(A) darf den Wert im Fahrzeugschein nicht überschreiten. • Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden. Man sollte peinlichst auf die Durchführung achten und bei Abweichung sofort Protest einlegen und die Messung anzweifeln ggf. den Beamten nochmal auf die Kosten aufmerksam machen die bei einer fehlerhaften Messung entstehen können. • Kosten für das Gutachten TÜV • Kosten für Taxi nach Hause • Kosten für Schleppen des Fahrzeuges zum Ort des Gutachtens
Die Frage ist wenn bei der Kontrolle sich die Prüfer auskennen und sehen das du statt 18mm den 32mm verbaut hast können sie dir eine Strafe aushändigen.
Dann sag ich ihm das ich ein alter Mann bin und mich mit solchen Sachen gar nicht auskenne. Ich ja nicht mal weis was ein Akrapovic oder ein DB-Killer ist.
Und ich mir den Roller nur aus Umweltschutzgründen gekauft habe um nicht alles mit dem Auto zu fahren.
Dann sag ich ihm das ich ein alter Mann bin und mich mit solchen Sachen gar nicht auskenne. Ich ja nicht mal weis was ein Akrapovic oder ein DB-Killer ist.
Und ich mir den Roller nur aus Umweltschutzgründen gekauft habe um nicht alles mit dem Auto zu fahren.
Das hilft dir nix, Unwissenheit schützt dich nicht vor der Strafe - als Fahrzeughalter ist das Dein Problem - ob du's willst oder nicht.
Typisiert worden ist der mit dem Standard Killer, stehen die geößeren nicht in der ABE - dann ist der aktuelle Zustand nicht Abe konform. Je nach Polizist kann das ganz schnell relevant werden. Wenn der Prüfzug der Landesregierung vor Ort ist's eh aus.
Davon abgesehen scheint es so als ob dieses Jahr vermehrt Aufmerksamkeit auf die Abgadanlagen gelegt wird -> hier hat schon jemand Verwarngeld bezahlt, ein anderer kein Pickerl bekommen weil kein Kat.
Kein Kat - keine gültige ABE.
Ich bin dieses Jahr schon 2 mal im Zuge einer normalen Verkehrskontrolle einer genaueren Untersuchung des Auspuffs unterzogen worden was bisher nie der Fall war. War aber eine Suzuki.
Wird langsam mal Zeit die Krawallvespas genauer unter die Luoe zu nehmen.
Dann sag ich ihm das ich ein alter Mann bin und mich mit solchen Sachen gar nicht auskenne. Ich ja nicht mal weis was ein Akrapovic oder ein DB-Killer ist.
Und ich mir den Roller nur aus Umweltschutzgründen gekauft habe um nicht alles mit dem Auto zu fahren.
Mamamia wer braucht solche Moral Apostel Beiträge!!??
Inhaltlich zu 100% richtig doch das weiss doch eh jeder und ist sich sicher der Sache bewusst ilegal unterwegs zu sein wenn er sich einen 32er DB-Eater verbaut!!
Was heut zu Tage macht noch Spass und ist zu dem Legal ja ich weiss mit nem Sturzhelm ne Wasserrutsche hinunter zu rutschen!!
Lasst doch bitte jedem an seiner Vespa verbauen und machen was er damit will ist doch seine!!!